Fachwissen und Erfahrung, Arbeit, die ein Leben lang erfüllte, gewohnte Abläufe im täglichen Leben zu erhalten, den momentan vorherrschenden Fachkräftemangel zu entkräften. Das wäre die positive Beschreibung für die Gründe der arbeitenden Pensionisten.
Was, wenn aus finanzieller Sicht Menschen im Rentenalter nicht zur so wohlverdienten Ruhe kommen? Was die einen als Zeitvertreib, als gerngesehene Abwechslung, als Jungbrunnen und Inspiration sehen, können andere wiederum gar nicht so fühlen, weil die Notwendigkeit eines Zuverdienstes bedrückende Realität ist.
Altersteilzeit, also weiter im zuletzt ausgeübten Beruf und somit dem Arbeitgeber als Mitarbeiter erhalten zu bleiben, ist die eine Möglichkeit. Die sehr oft als vorteilshaft beschriebene Geringfügigkeit, die natürlich mit weniger Stunden einher geht, die andere. Die eine als größerer Zuverdienst, aber auch abgabenpflichtig, zweitere Möglichkeit als kleines Zubrot ist nicht abgabenpflichtig.
Ingrid F. (Name von der Redaktion geändert) hatte immer ihre Freude am Beruf, machte ihrem Fleiß alle Ehre und war fast durchgehend in ihrem Leben in Vollbeschäftigung. Nur wenige Jahre mit den Kindern zu Hause ergaben eine Teilzeit, aber bis zu ihrer Pension verlief ihr Tagesablauf immer gleich: Fünf Tage pro Woche arbeitete sie die zuletzt üblichen 38,5 Stunden in „ihrem“ Betrieb. In der Pension dann nach den ersten Wochen des Faulenzens und des „Urlaubsgefühles“ der große Schock: Was mach‘ ich nur mit meiner Zeit!? Mit Wandern und Spaziergängen war auch in den folgenden Wochen der Reiz „ich kann alles tun, wann ich will und nicht nur am Wochenende“, vorbei, und so kam es, dass der Wunsch nach einer Aufgabe doch wieder in den Vordergrund trat. „Nie hätte ich gedacht, dass es so anstrengend werden würde, alle rechtlichen und finanziell richtigen Auskünfte zum Teilzeit-Wiedereinstieg ins Berufsleben zu bekommen. Also sprang ich einfach ins kalte Wasser und ließ mich wieder unter Vertrag nehmen. Und jetzt hoffe ich, dass mir die Arbeit nicht nur Freude und Abwechslung bringt sondern auch nicht allzu hohe Abzüge, damit auch wirklich was vom Zuverdienst im Börserl bleibt.“
Fachliche Kompetenz vs. jugendliches Entdeckertum
Immer ist für den Arbeitgeber ein/e erfahrene/r MitarbeiterIn ein Gewinn! Nichtsdestotrotz trotz sind auch der Tatendrang und vor allem die meist viel unbekümmerte Denk- und Herangehensweise der jungen Mitarbeiter von Vorteil. Will sich der Arbeitgeber beide ins Boot holen – den jungen, neuen braucht er sowieso, den „alten“ will er behalten –, ist nicht nur Fingerspitzengefühl gefragt, sondern auch gute Planung.
Rainer W. (Name von der Redaktion geändert) hat die schöne Wertschätzung erfahren, nämlich dass man ihn einfach nicht in Pension gehen lassen wollte. Zu groß sein Fachwissen, zu beliebt für sein kollegiales Miteinander und seine absolute Verlässlichkeit. Seinen Wünschen wurde in allen Punkten genüge getan – er erfreut sich bester Laune bei einem Job, der ihm immer noch gefällt.
Notgroschen und Notwendigkeit
Ganz anders der Fall von Elfride K. (Name von der Redaktion geändert), deren größte Angst der Verlust ihres vollen Gehaltes war, wenn sie die Pension antritt. Alleinstehend und mit verständlichen Ängsten hinsichtlich aller Teuerungen, wollte sie unbedingt „möglichst viel Geld dazuverdienen“ und fiel aus allen Wolken, als dann die große Ernüchterung kam. Denn wer verdient, hat auch Steuern dafür abzuführen. Sie hätte mit einer rechtzeitig eingeholten Beratung zum zusätzlichen Verdienst eine – für sie nun völlig überraschende und daher natürlich nicht ersparte – Nachzahlung zwar nicht verhindert, aber doch einplanen können.
Zahlen, Fakten und Begrifflichkeiten
Frauen können mit 60 Jahren, Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Das ändert sich für Frauen allerdings bald, denn ab 1.1.2024 wird das Antrittsalter stufenweise um je sechs Monate angehoben. Frauen mit einem Geburtsdatum ab dem 2. Juni 1968 können erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Die Pensionen und Renten umfassen Leistungen aus der Sozialversicherung (Pensionsversicherung und Unfallversicherung) sowie BeamtInnenpensionen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) und Renten der Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge und Heeresentschädigung). Die Daten werden vom Dachverband der Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt.
Pensionsleistungen gab es 2.893.140 im Jahr 2021, ESSOSS-Pensionsbezieher gab es laut Statistik Austria im Dezember 2020 von 2.521.964, das ergibt eine Steigerung zu 2019 von 1,3 Prozent.
Die Zahl der Personen, die eine Pensionsleistung gemäß der vereinheitlichten europäischen ESSOSS-Methodik (Europäisches System der integrierten Sozialschutzstatistik) beziehen, enthält außerdem Pensionsleistungen aus dem Nachtschwerarbeitsgesetz (Sonderruhegeld), der Betrieblichen Pensionsvorsorge und der Arbeitslosenversicherung (Sonderunterstützung, Übergangsgeld). Personen, die mehr als eine Pension bzw. Rente beziehen, werden in jeder Funktion berücksichtigt, jedoch insgesamt nur einmal gezählt.
2021 gab es 4.180.645 PensionistInnen, 1.892.479 Frauen, das ergibt eine Steigerung zu 2020 um 2,6 Prozent, und 2.288.166 Männer, mit einer Steigerung von 3,0 Prozent zu 2020.
Quelle: Dachverband der ö. Sozialversicherungsträger