Kein Rad, kein Auto? Kein Problem! Was für die einen die günstige Gelegenheit für schnelles Vorwärtskommen ist, ist für die anderen ein besonderes Übel im Verkehr – egal ob auf der Straße, auf dem Gehsteig oder in Fußgängerzonen.
Überall in den Städten bietet sich das gleiche Bild: ob dynamischer Büroheld, hippe Stadtlady oder Schüler und Jugendliche, alle greifen gerne nach der modernen Fortbewegung – dem elektrischen Roller oder E-Scooter.
Die Beschwerden häufen sich über das gedankenlose Abstellen oder zu hohe Geschwindigkeit. Gesetzlich gibt es aber keine Möglichkeit für ein Verbot dieser Roller.
Die Empfehlung zu Helmen ist gut, aber quasi nicht angekommen. Aber die Beachtung der Verkehrsregeln – vor allem zur Sicherheit der Fußgänger und der eigenen – sollte wirklich von keinem Nutzer in Frage gestellt werden. Und viel öfter überprüft und strenger geahndet werden, wie von vielen gefordert!
Besonders das Abstellen der Gefährte ist ein leidiges Thema, denn diese einfach mitten auf dem Weg abzustellen oder fallen zu lassen (ob an die Mauer, das Gebüsch oder gar auf den Boden) ist ein immer öfter zu beobachtendes Ärgernis.
Das Abstellen ist verboten: In Rad-abstellanlagen, vor Zugängen/Einfahrten, in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 Meter Breite und auf Bodenleitsystemen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Parkverbotszonen sind in Wels die beiden großen öffentlichen Grünanlagen Burggarten und Pollheimerpark, die Fußgängerzonen Bäcker-, Schmidt- und Hafergasse sowie die Burggasse. Ein Konzept für eigene E-Scooter-Abstellplätze an neuralgischen Punkten ist in Bearbeitung, dieses soll die Anzahl der falsch abgestellten Roller weiter verringern helfen.
Die Maximalgeschwindigkeit darf höchstens 25 Kilometer pro Stunde betragen sowie in den Fußgängerzonen (Stadtplatz, Bäcker-, Burg-, Schmidt- und Hafergasse) höchstens 10 km/h gefahren werden darf, es gelten gleiche Regeln wie für Fahrräder.