Urlaubszeit ist Camping-Zeit

Wildcampen Verbotsschild

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Das Feeling eines Camping-Urlaubes ist für viele das erklärte Erholungs-Ziel: endlich Urlaub, rein ins geliebte Camping-Vehikel und los geht’s – mit Zelt und Sack und Pack ins Campingvergnügen.

Meist ist der Camping-Platz am Urlaubsziel ja schon gebucht – soweit der normale Ablauf. Aber natürlich kann Abenteuerlust, genügend Zeit für Pausen-Stopps oder auch eine Panne einen ungeplanten Zwischenstopp notwendig machen. Strikte Regelungen in Südeuropa erschweren diese aber. Großzügigere Möglichkeiten in Skandinavien lassen die Herzen der Camper-Fans höherschlagen.

Tomas Mehlmauer FOTO: ©ÖAMTC/Postl

In Österreich und vielen anderen europäischen Ländern können unvorbereitete CamperInnen Strafen drohen, wenn sie sich vorab nicht über lokalen Vorschriften informieren. „Wildcamping ist größtenteils untersagt, die Regelungen und Strafen variieren jedoch je nach Bundesland“, weiß Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC). Foto dazu einbauen

Während das Zelten im Burgenland beispielsweise für bis zu drei Nächte mit weniger als zehn Personen erlaubt ist, wird das freie Stehen in der Steiermark nur für eine Nacht meist toleriert. In den anderen Bundesländern ist Wildcamping generell verboten, wobei die Höhe der Strafen unterschiedlich ausfallen kann.

 

Europa

Kroatien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Portugal und Griechenland verbieten Wildcamping außerhalb von gekennzeichneten Plätzen strikt. In Deutschland ist es erlaubt, zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ einmalig für maximal zehn Stunden zu übernachten und in Belgien darf man abseits höchstens 24 Stunden pausieren. In Italien, der Schweiz und Polen sollte man im öffentlichen Raum bei den örtlichen Behörden nachfragen und in Frankreich ist das freie Stehen in Küstennähe und bei Sehenswürdigkeiten untersagt.

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Skandinavien 

Die nordeuropäischen Länder sind meist toleranter gegenüber WildcamperInnen: In Norwegen, Schweden und im Baltikum ist freies Stehen mit wenigen Einschränkungen erlaubt. „Ein paar grundlegende Regeln sollten dennoch beachtet werden: auf Andere und die Natur Rücksicht nehmen, nur den nötigsten Campingbetrieb durchführen, möglichst ruhig sein und keinen Müll hinterlassen. Offenes Feuer sollte besonders in Waldgebieten vermieden werden. 

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Alternativen

Eine Alternative zum „Wildcampen“ bieten diverse Konzepte „ländlicher GastgeberInnen“. Nach Erhebung einer Gebühr erhält man Zugang zu einem großen Netzwerk landwirtschaftlicher Betriebe, deren Privatgrundstücke für maximal 24 Stunden als Stellplatz genutzt werden dürfen.

Mehr Infos und Mitgliedschaft: www.campingclub.at

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