… dann kann er was erzählen, meinte schon Matthias Claudius (1740-1815), Dichter, Journalist und Lyriker, als er das Volkslied schrieb. Und des Öfteren kann wohl in Bezug auf Reisedokumente unsereins auch schon ein Lied darauf singen.
Darf man mit abgelaufenem Reisepass nach Italien reisen? Reicht für einen Kurztrip nach Tschechien der Führerschein? Muss ich für meinen Hund auch einen Pass mitnehmen? Oder reicht der Impfpass für Bello?
ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek räumt mit einigen Mythen rund um Reisedokumente auf: „Bei jedem Grenzübertritt – auch bei Reisen innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch für kurze Abstecher in unsere Nachbarländer.“ Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist sogar strafbar. Das wichtigste Reisedokument ist der Reisepass, in 40 Ländern Europas wird aber auch der Personalausweis für die Einreise akzeptiert. „Ist man außerhalb von Europa unterwegs, kann zusätzlich eine Reiseregistrierung notwendig sein, beispielsweise für die USA. Und für einige Länder muss zudem rechtzeitig ein Visum beantragt werden“, erklärt Polasek. Vor Reiseantritt sollten alle Dokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit kontrolliert werden.
Entgegen vieler Meinungen darf man mit einem abgelaufenen Pass nicht überall einreisen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: Österreich hat mit einigen europäischen Ländern,
z. B. Deutschland oder Kroatien, ein Abkommen, welches es grundsätzlich ermöglicht, auch mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einzureisen. Aber: Sowohl von Airlines als auch auf Kreuzfahrtschiffen wird in den Beförderungsbestimmungen ein gültiger Reisepass verlangt. Es kann also vorkommen, dass die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisepass verweigert wird. Und auch beim Einchecken in Hotels kann es mit einem abgelaufenen Pass zu Problemen kommen. Vor allem in den Nachbarländern Tschechien und der Slowakei kommt es immer wieder vor, dass UrlauberInnen ohne gültigen Reisepass gestraft werden.
Jedes Kind, einen eigenen Pass, eine Miteintragung bei den Eltern ist nicht mehr möglich. Wenn Kinder ohne gesetzlichen Vormund oder mit nur einem Elternteil verreisen, ist sicherheitshalber eine Vollmacht des/der Erziehungsberechtigen mitzuführen. Also auch, wenn die Enkerl mit Oma und Opa ins Ausland reisen.
Der Führerschein ist in Österreich zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, doch gilt er im Ausland nicht als anerkanntes Reisedokument. Auch innerhalb des Schengenraums kann der Pass oder Personalausweis verlangt werden. Im Ausland sollte also nie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis fehlen – nur diese Dokumente belegen die Staatsangehörigkeit und Identität.
Und ja: auch Bello braucht einen gültigen Ausweis: den sogenannten EU-Heimtierausweis. Erhältlich ist dieser bei den TierärztInnen.